Wohngruppen für Jungen
Welche Bereiche gibt es?
Die sozialpädagogischen Wohngruppen für Jungen auf dem Gelände (Kajüte, Friedburg, Fahrwasser, Hochland, Waldsee) bieten in besonderer Weise Schutz und Entwicklungsmöglichkeiten sozialer Verhaltensweisen. Zu den einrichtungseigenen Schulen und Ausbildungsstätten besteht aufgrund der räumlichen Nähe ein intensiver Kontakt.
Die Außenwohngruppen sind in alleinstehenden Wohnhäusern mit Garten untergebracht. Diese Häuser befinden sich in Wohnsiedlungen in Papenburg, Aschendorf und Werpeloh. Neben den öffentlichen Schulen und Freizeitmöglichkeiten vor Ort können die Bewohner auch alle Angebote der Johannesburg nutzen (Ausbildungsstätten, Schulen, Psychologischer Dienst).
Fast alle Wohngruppen verfügen als Möglichkeit der Verselbständigung über angegliederte Appartements. Das "Haus Werpeloh" bietet neben einem großzügigen Außengelände auch Pferde und Kleintiere, deren Pflege im Alltag eingebunden ist. Zudem kommt zweimal in der Woche eine Reitlehrerin, um die Kinder im Umgang mit den Pferden zu schulen.
Wie wird gearbeitet?
Grundlage der Arbeit ist die soziale Gruppenarbeit. Die jungen Menschen erproben in der Gemeinschaft soziale Umgangsformen, Konfliktlösungsstrategien und sie stärken ihre Selbst- und Fremdwahrnehmung. Ein strukturierter Tagesablauf gibt den Jugendlichen Halt und Orientierung. Die Betreuung und Erziehung ist sozialpädagogisch ausgerichtet im Sinne einer annehmenden und konsequenten Führung. Das Leben in der Wohngruppe bietet für die Jungen emotionalen Rückhalt und stellt einen besonderen Schutzraum dar.
Wer wird aufgenommen?
Die sozialpädagogischen Wohngruppen für Jungen sind für Schüler (ab ca. 12 Jahren) und Auszubildende konzipiert, die eine sozialpädagogische Betreuung einschließlich einer engen sozialen Kontrolle mit klaren Grenzziehungen benötigen. Im "Haus Werpeloh" leben Kinder im Alter von 6 – 21 Jahren, die eine familiäre Anbindung benötigen. Aufnahmegründe können sein:
- Erziehungsprobleme
- Unzureichende Versorgung und Betreuung in der Familie
- Gewalterfahrungen
- Vielfältige Verhaltensauffälligkeiten
- Massive Lern- und Leistungsschwächen
- Psychische Auffälligkeiten, Teilleistungsstörungen oder Entwicklungsretardierungen
- Delinquenz und Dissozialität
- Schulverweigerung
Ausschlusskriterien sind:
- Akute psychische Erkrankung
- Therapiebedürftige Drogenabhängigkeit
- Geistige Behinderung