Sozialpädagogische Ambulanz
Jede Familie kann in eine krisenhafte Situation geraten. Die Sozialpädagogische Ambulanz der Johannesburg GmbH bietet für jeden Einzelfall umfassende flexible ambulante Hilfen an.
An wen richtet sich das Hilfsangebot?
Das Hilfsangebot richtet sich an die gesamte Familie. In der Hilfeplanung wird festgelegt, ob sich die Arbeit mehr auf die Kinder oder auf die Eltern konzentrieren soll.
Wo findet die Hilfe statt?
Ort der Hilfe ist in der Regel die Familie. In Einzelfällen können Termine auch in der Johannesburg oder an anderen Orten stattfinden. Diese werden im Einvernehmen mit den Eltern festgelegt und richten sich nach dem individuellen Bedarf der Familie.
Wie erhalte ich ambulante Hilfe?
Die Sozialpädagogische Ambulanz wird vom Jugendamt mit der Durchführung der Hilfe beauftragt.
Grundlage für die Arbeit sind die im Hilfeplan mit den Eltern und dem Jugendamt erarbeiteten Fragestellungen und Themen. In Krisensituationen wird die Ambulanz auch kurzfristig, notfalls noch am gleichen Tag, tätig.
Umgangspflegschaften
Die Sozialpädagogische Ambulanz der Johannesburg führt, im Auftrag des Familiengerichtes, Umgangspflegschaften (§ 1684 BGB) durch. Hierbei werden Kollegen explizit als Umgangspfleger benannt bzw. befugt.
Umgangspflegschaften werden vom Familiengericht angeordnet, wenn getrennt lebende Eltern keine einvernehmlichen Lösungen für den Umgang mit dem von den Kindern getrennt lebenden Elternteil finden. Dabei werden Teile der elterlichen Sorge auf den Umgangspfleger übertragen. Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Im Einzelnen werden folgende Aufgaben übernommen:
- Organisation und Vorbereitung der Umgangstermine
- Absprache von Art und Weise des Umgangs
- Fortlaufende Koordinierung
- Vermittlung zwischen den Elternteilen
- Deeskalation des Elternkonflikts
- Einhaltung der getroffenen Umgangsregelung
- In Ansätzen auch Coaching des umgangsberechtigten Elternteils
- Begleitung der Übergabe und/oder (wenn nötig) einzelner Termine
- temporär die Ermöglichung einer "Pufferfunktion" zwischen den Eltern